José Luís da Cruz Vilaça, Sócio-administrador da CVA, foi convidado pelo jornal Frankfurter Allgemeine Zeitung para comentar as recentes declarações do ex-presidente do Tribunal Constitucional Alemão Andreas Voßkuhle, a respeito da instauração, pela Comissão Europeia, de um procedimento por infração contra a Alemanha, motivado pelo controverso acórdão do Tribunal Constitucional de maio de 2020 (sobre o programa "PSPP" do Banco Central Europeu).
Em concreto, Andreas Voßkuhle considera tratar-se de uma tentativa de instaurar um Estado federal europeu de "maneira camulflada", transferindo a "competência das competências" ("Kompetenzkompetenz") para Bruxelas, através da cooperação "colusiva" entre as instituições e o Tribunal de Justiça da União Europeia.
Ex-juiz e Advogado Geral do Tribunal de Justiça, bem como ex-presidente do Tribunal de Primeira Instância (hoje, Tribunal Geral), José Luís da Cruz Vilaça reagiu da seguinte forma: “I fail to see any legal argument in former President Vosskuhle's statements in support of his antipathy towards the Court of Justice and the jurisprudence it dislikes. This is a political position that he is now free to choose, like any citizen. But I regret that he does so on the basis of assumptions about the presumed hidden intentions of the Court of Justice. The Court is simply faithful to the mandate conferred on it by the Treaties to preserve the rule of law and the integrity of the Union's legal order, and I can assure you that it will continue to be so, without ever exceeding the limits of its powers.”
Deixamos abaixo o corpo da notícia completa. Para aceder à notícia no website do Frankfurter Allgemeine Zeitung, clique aqui.
Verdeckte Zentralisierung?
EU-Kommission gegen Voßkuhle-Vorwürfe
CDU, Grüne und SPD kritisieren den früheren Verfassungsrichter Voßkuhle. Der hatte behauptet, die EU-Kommission wolle „auf kaltem Wege“ in Europa „den Bundesstaat" einführen.
Andreas Voßkuhle, bis 2020 Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hat mit Mutmaßungen über angebliche verdeckte Zentralisierungspläne von EU-Kommission und Europäischem Gerichtshof (EuGH) scharfe Kritik geerntet. In einer Diskussion am 29. Juni hatte er behauptet, die Kommission wolle „auf kaltem Wege“ in Europa „den Bundesstaat“ anstelle des jetzigen loseren Staatenverbundes einführen. Dies sei die „tiefere Motivation“ eines Vertragsverletzungsverfahrens, das sie im Juni gegen Deutschland eingeleitet hat. Die Kommission selbst begründet ihr Verfahren allerdings damit, dass das Bundesverfassungsgericht 2020 unter Voßkuhles Vorsitz ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs verworfen hat. Das verletzt ihrer Ansicht nach den Grundsatz vom Vorrang des EU-Rechts. Karlsruhe hatte seinerzeit ein billigendes Urteil des EuGH zu Krediten der Europäischen Zentralbank an europäische Länder als „schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar“ bezeichnet.
Voßkuhle hat bei der Diskussion im Juni außerdem von „kollusivem Zusammenwirken“ zwischen den EU-Institutionen und dem EuGH gewarnt . „Kollusion“ ist in der Juristensprache eine unerlaubte Zusammenarbeit zum Schaden Dritter.
Die Vizepräsidentin der Kommission Vera Jourova sagte der F.A.S., die Kommission wolle mit ihrem Verfahren gegen Deutschland nur die Verträge der EU schützen, und „nichts anderes“. Die Verträge müssten überall gleich gelten. Deshalb müsse das letzte Wort über EU-Recht beim EuGH liegen. „Sonst begeben wir uns auf den Weg zu einem Europa ,à la carte”, und das könne auf lange Sicht “die Fundamente der EU selbst untergraben“.
„Die Axt an die Rechtsgemeinschaft“
Eine schärfere Zurückweisung kam vom früheren Richter am Europäischen Gerichtshof Jose Luis da Cruz Vilaca. Der ließ wissen, Voßkuhles “Antipathie” gegen den EuGH beruhe auf “keinerlei juristischen Argumenten”. Leider fuße dessen „politische” Position auf bloßen „Vermutungen über mutmaßliche geheime Absichten” des Gerichtshofes.
Auch deutsche Politiker nahmen Anstoß. Heribert Hirte (CDU), der Vorsitzende des Unterausschusses Europarecht im Bundestag, nannte Voßkuhles Wort vom „kalten Weg“ zum Bundesstaat „außerordentlich unglücklich“. Die naturgegebene Spannung zwischen EUGH und nationalen Verfassungsgerichten könne nur durch Dialog gelöst werden „und nicht durch harsche Worte“. Außerdem impliziere die Formel von der „kollusiven Zusammenarbeit“ zwischen europäischen Institutionen und dem EuGH „eine fehlende Unabhängigkeit“ des Gerichts. Das lege „die Axt an die europäische Rechtsgemeinschaft.“
Noch schärfer reagierten die Grünen. Deren Obfrau im Europa-Ausschuss des Bundestages, Franziska Brantner, nannte den Vorwurf der Kollusion eine „ruchlose Unterstellung gegenüber der Kommission und dem EuGH“. Das Vertragsverletzungsverfahren der Kommission führe „weder zu einem europäischen Bundesstaat noch zur Abschaffung Deutschlands“. Es sei gut, dass die Kommission diese Spannung zwischen nationalen und europäischen Gerichten „nicht schwelen lässt, sondern sie im vorgesehenen Rahmen auflösen will“. Sonst könnten Polen oder Ungarn „Unklarheiten für ihre Ziele nutzen und die europäische Rechtsgemeinschaft aushöhlen.“
„Die eigene Denkweise entlarvt“
Die Vizepräsidentin des Europaparlaments Katarina Barley (SPD) wies auf eine weitere Passage aus Voßkuhles Beitrag hin: seine Behauptung, das italienische Verfassungsgericht hätte über die Kredite der Europäischen Zentralbank sicher nicht so entscheiden wie Karlsruhe, und zwar „weil die Interessen von Italien da irgendwie anders sind“. Die frühere Bundesjustizministerin sagte, mit solchen „abschätzigen Bemerkungen“ über italienische Kollegen entlarve Voßkuhle nur „seine eigene Denkweise“ und das Karlsruher Urteil als „politische Entscheidung“.
Ein Vorschlag zur Vermeidung künftiger Konflikte kam von Manfred Weber, dem Vorsitzenden der EVP-Fraktion im Europaparlament. Zu dieser Fraktion gehören auch CDU und CSU. Weber schrieb der F.A.S., es gebe in diesem Spannungsfeld „nicht nur schwarz oder weiß“. Beide Gerichte, das Bundesverfassungsgericht wie der EuGH, hätten zentrale Aufgaben und aus ihrer Sicht Recht. „Der EuGH muss die einheitliche Anwendung des EU-Rechts durchsetzen. Und das Bundesverfassungsgericht muss die Einhaltung des EU-Vertrages und des Grundgesetzes garantieren.“ Es sei ein Defizit des heutigen EU-Vertrags, dass keine Schlichtungs- oder Kompetenzentscheidungsinstanz vorgesehen sei, die solch tiefgehende Konflikte klären könne. „Dafür wäre beispielsweise ein Kompetenzgerichtshof sinnvoll“. Eine solche Instanz müsse von allen akzeptiert sein.